Brautschatz, der

[1171] Der Brautschatz, des -es, plur. inus. 1) In der weitesten Bedeutung, zuweilen alles, was die Frau so wohl an beweglichen als unbeweglichen Gütern ihrem Manne zubringt. 2) In engerer und heutiges Tages der eigentlichsten Bedeutung, dasjenige Geschenk, welches zwey Personen bey der Verlobung sich zum Unterpfande ihrer Liebe und Treue einhändigen; der Mahlschatz. 3) An einigen Orten auch der Schatz, d.i. die Abgabe, welche Unterthanen, die sich verheirathen, der Herrschaft entrichten müssen; der Brautschilling. S. Brautvich, und Bauermiethe.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1171.
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