Brotschätzer, der

[1208] Der Brotschätzer, des -s, plur. ut nom. sing. eine von der Obrigkeit verpflichtete Person, welche den jedesmahligen Preis des Brotes bestimmt, und in diesem Stücke die Aufsicht über die Bäcker hat; an andern Orten Brotschauer, Brotschneider. An einigen Orten gehöret diese Verrichtung mit zu dem Amte des Marktherren oder Marktmeisters.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1208.
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