[1208] Die Brotspênde, plur. die -n, die Spende, d.i. Vertheilung einer gewissen Quantität Brotes an die Armen, zu welcher an einigen Orten eigene Stiftungen sind. S. Spende. Das Brotspenderoder[1208] Erbbrotspenderamt war ehedem ein besonderes Erbamt des Erzstiftes Bremen, nach welchem der Brotspender nicht nur bey öffentlichen Gastmahlen das Brot darreichen, sondern auch alsdann Brot und andere Eßwaaren unter die Armen vertheilen mußte. S. Pratje Alt und Neues aus dem Herzogth. Bremen und Verden, B. 2. S. 141.