[1259] † Der Bunzenzins, des -es, plur. von mehrern Summen, die -e, eine niedrige und größten Theils veraltete Benennung derjenigen Summe, womit sich leibeigene Personen von dem Gutsherren die Erlaubniß zu heirathen erkaufen müssen; das Bunzengeld, von dem noch im niedrigen Leben üblichen Bunze, vulva. S. Schürzenzins.