[1268]Die Búrgvōgtēy, plur. die -en. 1) Die Würde und das Amt eines Burgvogtes, ohne Plural. 2) Dessen Gebieth, besonders der District, in welchem er die Gerechtigkeit zu handhaben hat.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1268.