[1268] Die Burgwarte, plur. die -n, ehedem in Ober- und Niedersachsen, eine Burg oder ein befestigter Ort, mit einer Warte, den ankommenden Feind zu entdecken, so wohl für sich allein, als mit dem dazu gehörigen, oft sehr ansehnlichen Bezirke. Als Meißen den Slaven abgenommen wurde, so wurden die Gauen zur Sicherheit in solche Burgwarten eingetheilet.