Cantoniren

[1300] Cantoniren, verb. reg. neutr. im Kriege, in den Städten und Dörfern einer Gegend ausruhen, aber dabey beysammen bleiben, damit man nicht von dem Feinde überfallen werde; und da ist es so wohl dem Campiren als dem Beziehen der Winterquartiere entgegen gesetzet. Bey dem Cantoniren gehet der Dienst wie im Felde fort; in den Winter-Quartieren hingegen wird er wie in den Garnisonen verrichtet. Die Cantonirungs-Quartiere beziehen. Die Armee cantoniret in Böhmen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1300.
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