[1300] Cantoniren, verb. reg. neutr. im Kriege, in den Städten und Dörfern einer Gegend ausruhen, aber dabey beysammen bleiben, damit man nicht von dem Feinde überfallen werde; und da ist es so wohl dem Campiren als dem Beziehen der Winterquartiere entgegen gesetzet. Bey dem Cantoniren gehet der Dienst wie im Felde fort; in den Winter-Quartieren hingegen wird er wie in den Garnisonen verrichtet. Die Cantonirungs-Quartiere beziehen. Die Armee cantoniret in Böhmen.