[1301] Der Capellān, des -es, plur. die Capellne, in der Römischen Kirche, ein Geistlicher, welcher einer Capelle vorgesetzet ist, oder den Gottesdienst in derselben besorget. So werden so wohl diejenigen Priester, welche in den Häusern der Privatpersonen gewöhnlich die Messe lesen, ein Haus-Capellan, als auch die geistlichen Beamten, welche die geistliche Capelle eines Fürsten bedienen, Capelläne, oder Hof-Capelläne genannt. S. Capelle. In der evangelischen Kirche werden die Diaconi der Pfarrherren an einigen Orten Capelläne, und im gemeinen Leben Kapläne genannt, weil sie ehedem zur Bedienung einer bey der Kirche befindlichen Capelle bestimmt waren. S. des du Fresne Glossar. v. Capellanus.