[1310] Der Carolīn, des -es, plur. die -en, ein Nahme verschiedener Münzsorten, welche von Fürsten geschlagen worden, die den Nahmen Carl geführet. So ist der Carolin in der Schweiz eine Art Scheidemünze, welche sich wieder in verschiedene Unterarten theilet, davon Frisch einige anführet. Um das Jahr 1477 wurde zu Bern ein guter Carlin auf einen Fünfer gesetzet. Auch in Italien gibt es geringe Münzen dieses Nahmens, welche etwa zwey gute Groschen gelten, aber auch sehr verschieden sind. Die Deutschen Carolinen in Gold, welche im Reiche 12 Fl. gelten, haben ihren Nahmen von einem Churfürsten zu Baiern, Nahmens Carl, werden aber auch von andern Fürsten geschlagen. Auch in England hat man Goldmünzen, welche Carolinen oder Caroliner heißen, von dem Könige Carl geschlagen worden, und so viel wie ein Jacobiner, nehmlich 7 Fl. 83/4 Kr. gelten. Im gemeinen Leben lautet dieses Wort abgekürzet nur Carlin.