[1313] Cassíren, verb. reg. act. 1) Von dem Ital. Worte Cassa, bares Geld in die Casse schaffen, wofür aber eincassiren üblicher ist. 2) Von dem Ital. cassare, für ungültig erklären, abschaffen, aufheben, im gemeinen Leben. Eine Schuldforderung cassiren. Ein Privilegium cassiren, aufheben. Einen Bedienten, Beamten cassiren, ihn mit Unwillen abdanken.