Castriren

[1314] Castriren, verb. reg. act. 1) Überhaupt verschneiden, eines oder mehrerer seiner Theile durch den Schnitt berauben; in welcher allgemeinen Bedeutung dieses Wort nur noch zuweilen figürlich gebraucht wird. Ein Buch castriren, es verstümmeln, Theile und Stellen aus demselben weglassen. 2) Besonders, einen Menschen oder ein Thier seiner Zeugungstheile, besonders seiner männlichen Zeugungstheile berauben; aus dem Latein. und Ital. castrare, verschneiden, entmannen. Im gemeinen Leben und in den Provinzen hat man mehrere Wörter, diese Verrichtung auszudrucken, dahin die Ausdrücke geilen, entgeilen, heilen, verheilen, münchen, das veraltete meiden, (S. Mähen,) und das Nieders. lubben gehören, welches letztere mit dem Engl. libb, und dem Griech. λωβαν, überein kommt. Bey den Pferden nennet man es auch reißen, wallachen, legen, und im Nieders. runen, runken, Holländ. ruynen; bey den Ochsen, leichten, reißen; bey den Schweinen, gölzen, rein machen, reinigen, die Brunst benehmen; bey dem Schafviehe hammeln, leichten; bey dem Hühnerviehe kapaunen u.s.f. So fern Verschneiden bey einigen größern Thieren durch Zerklopfen der Testikeln geschiehet, heißt es auch klopfen und dengeln.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1314.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika