Censūr, die

[1318] Die Censūr, plur. die -en. 1) Das Urtheil, die Beurtheilung überhaupt. 2) Das Urtheil eines Censors über den moralischen Inhalt einer Schrift. 3) Das billigende Urtheil eines solchen Censors. Jemanden die Censur versagen, verweigern. 4) Das Amt, die Würde eines Censors. 5) Diejenige Polizey-Anstalt selbst, wo Schriften vor dem Drucke censiret werden. Etwas in die Censur geben. 6) Eine von der Kirche verordnete, aufgelegte Strafe, eine Kirchenstrafe.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1318.
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