[1323] Charakterisiren, verb. reg. act. 1) Den Charakter, oder den ganzen Umfang aller Merkmahle einer Sache bestimmen. 2) Mit einem Charakter, d.i. einem Ehrentitel, begaben; in welchem Verstande aber nur das Mittelwort im gemeinen Leben üblich ist. Ein charakterisirter Mann, welcher eine ansehnliche Würde bekleidet, oder auch nur einen Ehrentitel hat.