[1334] Der Churfürst, des -en, plur. die -en, in dem Deutschen Staatskörper, ein Reichsfürst, welcher das Recht hat, das Oberhaupt des Deutschen Reiches zu wählen. Es sind dieser Churfürsten gegenwärtig neun, wovon drey geistliche, sechs aber weltliche Churfürsten sind. S. Chur.