[1348] Cóntraband, adj. et adv. aus dem Ital. contrabando, einem Verbothe zuwider, doch nur von der verbothenen Einfuhre fremder Waaren. Contrabande Waaren, die wider das Verboth[1348] eingeführet werden, oder von denen die gesetzte Abgabe nicht entrichtet wird. Das ist contraband, ist im Handel und Wandel verbothen. Die letzte Hälfte dieses Wortes ist unser altes Deutsches Bann, ein Verboth. Nach dem Franz. Contrebande, lautet es auch zuweilen contrebano.