[1394] Darben, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben zu sich nimmt. 1) * Nöthig haben, brauchen, welche Bedeutung aber völlig veraltet ist, seitdem das zusammen gesetzte bedürfen üblicher geworden, S. dieses Wort. 2) * Mangel an etwas leiden, einer Sache entbehren, da es denn so wohl mit der zweyten, als mit der vierten Endung verbunden wird. Thie heimingens tharbent, die kein Vaterland haben, Ottfr. Er suliches ni tharbe, ebend.
Si muos der miner minne ie mer darbende sin,
der von Kiurenberg; sie muß da meiner Liebe immer entbehren.
Was soll mir Gut und Geld, so ich ihr darben muß?
Opitz.
Er darbet nichts und sagt doch ihm gebricht,
Opitz.
Ein schönes Angesicht kann Schmink und Anstrich darben,
Gryph.
Muß ich dessen Einfluß darben,
Günth.
[1394] Im Hochdeutschen ist auch diese Bedeutung fremd; Hr. Ramler hat sie in seinen Horazischen Oden einzuführen versucht, und es wird sich zeigen, ob sie Beyfall finden wird. Im Oberdeutschen ist sie überall gänge und gebe. Im Hochdeutschen gebraucht man dieses Zeitwort, 3) nur absolute und in engerer Bedeutung, an den nothwendigsten Bedürfnissen Mangel leiden. Die Reichen müssen darben, Ps. 34, 11. Der verlorne Sohn fing an zu darben, Luc. 15, 14. Wenn ihr nun darbet, Kap. 16, 9. Auch ein König kann darben, wenn er, wie ein Apicius prasset, Dusch. Oft darbet eine edle Seele auf dem Throne, ebend. Er sahe seine Geliebte sich in Gram verzehren und darben, ebend. In den zusammen gesetzten Zeiten, ich habe gedarbt, hatte gedarbt, wird es wohl nicht leicht gefunden werden.
Anm. Schon bey dem Ulphilas bedeutet tharban und thaurban, nöthig haben. Das Schwed. tarfwa, und Angels. thearfan, bedeuten so wohl nöthig haben, als Mangel leiden. Im Nieders. lautet dieses Zeitwort darfen, bey dem Ottfried tharben, bey dem Notker aber darben. Im Arab. ist taraba arm seyn. S. Dürfen, welches genau damit verwandt ist.