[1403] Darthun, verb. irreg. act. S. Thun. 1) * Eigentlich, darstellen, körperlich gegenwärtig machen; in welcher Bedeutung aber dieses Wort nicht üblich ist. 2) Figürlich und in engerer Bedeutung, die Wahrheit oder Falschheit einer Sache begreiflich machen. Ich kann es mit seinen eigenen Briefen darthun, daß mir Unrecht geschiehet. Etwas mit Zeugen darthun. Ingleichen, die Wahrheit oder Falschheit einer Sache durch Gründe deutlich machen, beweisen. Ich habe es ihm auf die unwidersprechlichste Art dargethan. In einer Decision des Administratoris des Erzbisthums Magdeburg von 1671 heißt es von diesem Worte: »Weil auch wegen des Wortes darthun viel Streit in denen Gerichten entstanden -so wird hiermit decidiret, daß im Fall einem per sententiam oder decretum etwas darzuthun auferlegt würde, hierdurch ein ordentlicher oder förmlicher Beweis, durch das Beybringen aber nur eine bloße Bescheinigung verstanden werde.«