[1418] 3. Dauen, verb. reg. act. welches nur bey einigen Arten von Gärbern üblich ist, besonders bey solchen, welche Corduan bereiten, da denn unter diesem Worte die ganze Zubereitung der gefärbten Leder verstanden wird. Aus Mangel an Kenntniß derjenigen Verrichtung, welche eigentlich mit diesem Worte beleget wird, lässet sich jetzt auch nicht bestimmen, zu welchem der beyden ersten Wörter es in dieser Bedeutung gehöret. Vermuthlich hat es hier noch seine erste eigentliche Bedeutung, welche noch in dem Griech. δευειν, benetzen, färben, aufbehalten wird.