[1439] Der Deichschlag, des -es, plur. die -schläge, derjenige Theil eines Deiches, welchen eine Gegend, oder auch ein Deichhalter im gehörigen Stande erhalten muß, und der mit eingeschlagenen Pfählen bemerket ist. Im Oldenburgischen hat jede Vogtey ihren Deichschlag, welcher wieder in besondere Erbpfänder vertheilet ist; S. Deichpfand und Schlag.