[1450] Die Dênkwürdigkeit, plur. die -en. 1) Die denkwürdige Beschaffenheit einer Sache, ohne Plural. Die Denkwürdigkeit einer Begebenheit, eines Ausspruches. 2) Die denkwürdige Sache selbst, in welcher letztern Bedeutung dieses Wort im Plural von einigen Neuern anstatt des Franz. Memoires gebraucht worden, z.B. Denkwürdigkeiten der Brandenburgischen Geschichte.