[1488] Dienstbar, -er, -ste, adj. et adv. 1) Zu dienen verbunden; vornehmlich von niedrigen körperlichen Diensten, als eine Folge der Leibeigenschaft. Dieses Haus, dieses Gut ist mir dienstbar, ist nach Meuselwitz dienstbar. Dein Same wird ein Fremdling seyn in fremden Landen, und sie werden ihn dienstbar machen, Apostelg. 7, 6. Ingleichen in den Rechten, in weiterer Bedeutung, verpflichtet etwas zu thun oder zu leiden. S. Dienstbarkeit 2. In edlerer Bedeutung werden Ebr. 1, 14, die Engel dienstbare Geister genannt. 2) Zu dienen bereit, dienstfertig; welche Bedeutung doch im Hochdeutschen ungewöhnlich ist.