[1489]Der Diensteifer, des -s, plur. car. der Eifer, seinem Dienste, d.i. seinem Amte, nach seinen Obliegenheiten ein Genüge zu thun. Zuweilen auch der Eifer, andern zu dienen, d.i. ihnen Gefälligkeiten zu erweisen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1489.