[1491]Das Dienstrêcht, des -es, plur. inus. das Recht, von einem andern gewisse Dienste zu fordern. Besonders in Niedersachsen, das Recht, gewisse Zwang- oder Frohndienste von den Leibeigenen zu fordern; die Dienstgerechtigkeit. S. Dienstzwang.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1491.