[1492] Dienstwillig, -er, -ste, adj. et adv. willig, die Dienste, zu welchen man verbunden ist, zu leisten. Ingleichen, willig, einem andern allerley Dienste der Höflichkeit zu leisten, dienstfertig; in welcher Bedeutung dieses Wort noch am häufigsten in den Unterschriften der Briefe von Vornehmern an Geringere gebraucht wird. Ich bin ihr dienstwilliger, oder im Superlativo dienstwilligster Diener. Das zusammen gesetzte Unterdienstwilligster, welches Opitz in der Zuschrift von Grotii Buch von der Wahrheit der christlichen Religion an den Hauptmann und die Rathmänner der Stadt Breslau gebraucht, ist im Hochdeutschen veraltet. S. Unter. Daher die Dienstwilligkeit.