[1500]Der Dingebrief, des -es, plur. die -e, unter den Handwerkern einiger Gegenden, ein schriftlicher Vertrag, besonders wenn darin eine Arbeit, oder eine Lieferung bedungen wird. S. das folgende.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1500.