[1504] Der Distríct, des -es, plur. die -e, ein Bezirk, eine Gegend, welche unter einem gewissen Gerichtszwange, oder unter eines Gebiethe stehet. Es ist aus dem mittlern Lateinischen Districtus, welches so wohl die Ausübung des Gerichtszwanges und einer jeden oberherrschaftlichen Gewalt, als auch den Bezirk derselben bedeutete. S. des du Fresne Glossar. v. Distringere.