[1513] Die Domǟne, plur. die -n, oder das Domänen-Gut, des -es, plur. die -Güter, aus dem Franz. Domaine, und dieß aus dem mittlern Latein. Domanium, ein Gut, welches zu dem Unterhalte des Landesfürsten und dessen Familie, und andern landesfürstlichen Ausgaben gewidmet ist; ein Kammergut, Tafelgut, Krongut, wenn der Landesfürst eine Krone träget. Daher die Domänen-Kammer, ein Collegium, welches die höchste Aufsicht über die Verwaltung der Domänen hat, und zuweilen auch nur schlechthin die Kammer genannt wird, der Domainen-Rath u.s.f.