[1519]Das Doppelband, des -es, plur. die -bänder. 1) Doppeltes, oder auf beyden Seiten rechts gewirktes Band. 2) Ein Thürband mit zwey Flügeln, im Gegensatze eines einfachen Bandes. S. Band.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1519.