Dreyeinigkeit, die

[1547] Die Dreyeinigkeit, plur. car. 1) Die Eigenschaft des höchsten Wesens, nach welcher dasselbe aus drey Personen in einem einigen Wesen bestehet. Die Dreyeinigkeit Gottes. 2) Dieses höchste Wesen selbst. Die hochgelobte Dreyeinigkeit. Daher der Dreyeinigkeitsring, ein aus drey künstlich in einander geschlungenen Ringen bestehender Ring, welcher von einigen als eine Erläuterung der Dreyeinigkeit gebraucht wird.

Anm. Die Deutsche Kirche hat dieses Wort sehr frühe eingeführet, das Latein. Trinitas auszudrucken. Bey dem Kero lautet es Drinissu, bei Isidors Übersetzer Dhrinissu, bey dem Notker Trinnisso, im Angelsächsischen um das Jahr 970 Drinesse, von dri und Einissa, die Einheit, wie Dietrich von Stade will; wenn es nicht vielmehr die bloße Ableitungssylbe niß ist, S. Niß. Alsdann würde es so wie dreyfaltig und Dreyfaltigkeit, weiter nichts als die Anwesenheit dreyer Personen bedeuten, ohne die Einigkeit des Wesens auszudrucken. S. Dreyfaltigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1547.
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