[1553] Drillen, verb. reg. act. 1. Eigentlich, im Kreise herum drehen. An einigen Orten hat man für gewisse leichte Verbrechen anstatt des Prangers besondere Drillhäuschen, welche auf einem Zapfen beweglich sind, worein man den Verbrecher sperret, da er denn von den Gassenknaben gedrillet, d.i. beständig im Kreise herum getrieben, wird. 2. Figürlich. 1) Bohren, bey verschiedenen Arbeitern. Ein Loch drillen, oder eindrillen, vermittelst des Drillbohrers einbohren. 2) Plagen, beschwerlich fallen, besonders in der Niedersächsischen Mundart. Jemanden drillen, ihn durch ungestümes Bitten u.s.f. plagen.
Anm. Es ist das Frequentativum von drehen, für drehelen, zumahl da einige Mundarten wirklich drehlen, drielen sprechen; obgleich Frisch und andere es von treiben ableiten. Im Schwed. bedeutet drilla, im Dän. drille, im Angels. thirlian, im Holl. drillen, im Engl. drill, und im Ital. trivellare, drehen und bohren; Dyrl und Dyrel aber ist im Angels. ein Loch, und im Schwed. bedeutet trilla rollen, walzen. Das Nieders. drillen für plagen, kommt ein Mahl bey Hagedorn vor:
Doch ich bin Herr, mich muß man so nicht trillen,
wo es nach Oberdeutscher Art mit einem t geschrieben worden. Drillen, so fern es zur Strafe geschahe, heißt im mittlern Lateine corlare, im Ital. corlare, Französ. tourner. S. auch Dralle und Drilling.