[1604] 2. Dúrchschleifen, verb. reg. act. Ich schleife durch, durchgeschleifet; auf einer Schleife durch einen Ort führen. Waaren durchschleifen. In Niedersachsen, wo durchschleifen für durchschleichen active gebraucht wird, ist Durchschleifer ein Schiffer, der verbothene Waaren heimlich in einen Ort bringet.
Adelung-1793: Durchschleifen (1)