[1608] Durchstêchen, verb. irreg. act. et neutr. S. Stechen.
Dúrchstêchen. Ich steche durch, durchgestochen. 1) Durch einen Körper stechen. Das Leder ist zu hart, ich kann nicht durchstechen. 2) Figürlich, durchgraben. Einen Damm, oder Deich durchstechen, eine Öffnung durch denselben machen. 3) Das Getreide durchstechen, es mit der Schaufel durch einander werfen, damit es nicht verderbe; S. Stechen. 4) Mit jemanden durchstechen, heimlich etwas Böses mit ihm verabreden, betreiben; eine vornehmlich in Niedersachsen übliche R.A. Sie haben die Sache mit einander durchgestochen, gekartet, verabredet. Sie stechen mit einander durch, sie liegen unter Einer Decke, haben ein heimliches Verständniß. Daher die Durchstecherey, plur. die -en, auch am häufigsten in Niedersachsen, ein geheimes Verständniß in einer verbothenen Sache. Vermuthlich ist diese ganze Bedeutung aus der Handlung entlehnet, denn es scheinet, daß durchstechen an einigen Orten auch Waaren gegen andere vertauschen bedeutet. S. Verstechen und Stechen. In der Preußischen Kammer-Ordnung von 1648 bey dem Frisch heißt es: Die Beamten sollen mit niemand Nothschaft oder Gesellschaft halten, noch einigerley Durchstich treiben mit Hanthieren oder Gewerb.
Durchstéchen. Ich durchsteche, durchstochen; in der ersten Bedeutung der vorigen Form, in der edlern Schreibart. Jemanden mit einem Spieße, mit einem Degen durchstechen.