Echt

[1633] Êcht, -er, -este, adj. et adv. 1) Eigentlich, den Gesetzen gemäß, rechtmäßig; in welcher Bedeutung doch dieses Wort wenig mehr gebraucht wird. Echte Kinder, eheliche Kinder, welche aus einer rechtmäßigen Ehe herstammen. 2) In weiterer und figürlicher Bedeutung, seiner Bestimmung gemäß, unverfälscht, rein. Echter Wein. Echte Waaren. Echtes Silber. Echte Perlen, Tressen u.s.f. im Gegensatze der nachgemachten, oder falschen. Ingleichen beständig, dauerhaft, von Farben. Echte Farben, welche nicht verschießen. Die Farbe ist echt.

Anm. Echt, Nieders. echt, Dän. ägte, egte, Schwed. ekta, ist von Ehe, welches ehedem ein jedes Gesetz bedeutete, und wird daher sehr unbillig von einigen mit ä, ächt geschrieben. In einigen Niedersächsischen Gegenden, und im Schwed. heißt Echt, Echta, noch jetzt die Ehe. Die Alten hatten noch ein anderes Wort von gleichem Klange, Echt, welches bey dem Kero und andern Schriftstellern Vermögen, Meublen, Eigenthum bedeutete, und noch in einigen Niedersächsischen Gegenden üblich ist, aber wohl vielmehr zu eigen, und εχειν, haben, als zu Ehe, Gesetz, gehöret. S. auch Eichen, das Verbum.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1633.
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