[1638] Der Êdelmann, des -es, plur. die Edelleute, eine Person männlichen Geschlechtes aus dem niedern Adel. Ehedem bedeutete edel Mann und Edelmann eine Person des hohen Adels, wie Scheidt in seinen Nachrichten von dem hohen und niedern Adel S. 13 f. mit vielen Beyspielen erweiset. S. auch Edel. Nachmahls ward dieser Ausdruck nur dem niedern Adel eigen; aber auch hier hat er viel von seiner ehemahligen Würde verloren, weil man in ehrerbiethigen Ausdrücken einen Adeligen wohl nicht gern einen Edelmann nennen wird. Schon in einer Urkunde Kaiser Ludwigs IV. von 1331 in Hunds Baierischem Stammb. Th. 1. S. 368 werden Personen des niedern Adels Edelleute genannt. Statt des ungewöhnlichen Fäminin Edelmänninn ist Edelfrau üblich.