Ehegatte, der

[1643] Der Ehegatte, des -n, plur. die -n, eine Person männlichen oder weiblichen Geschlechtes, welche mit einer andern ehelich verbunden ist; ein Gatte, in Beziehung auf diese Person. Er ist mein Ehegatte, in den gemeinern Sprecharten, er ist mein Mann. Die arme Frau, hat ihren Ehegatten verloren. Ein Ehegatte ist dem andern Liebe und Treue schuldig. Der arme Mann hat seinen Ehegatten verloren. S. Gatte. Von höhern Personen, denen man Ehrerbiethung schuldig ist, braucht man das Wort Gemahl. S. das folgende. In der Jülichischen Polizeyordnung kommt für Ehegatte auch Ehegesell, in der Straßburgischen Polizeyordnung aber von beyden Geschlechtern Ehegemächt, Ehegemal vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1643.
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