[1645] Der Ehehalt, des -en, plur. die -en, ein Dienstbothe, er sey nun männlichen oder weiblichen Geschlechtes. Am häufigsten wird dieses Wort in Obersachsen und Oberdeutschland im Plural gebraucht, das Gesinde auszudrucken.
Anm. Halt, Hold ist ein altes Wort, einen Menschen zu bezeichnen, der einem andern zu gewissen Diensten verbunden, aber von einem Leibeigenen noch verschieden ist. In diesem Verstande kommen Alde im Gothischen und Longobardischen und Aldio, Aldius im mittlern Lateine häufig vor. Das letztere erkläret eine alte Glosse bey dem Lindenbrog, durch libertum cum impositione operarum factum. S. Grundholde, Holde. Nur die Bedeutung des Wortes Ehe ist in dieser Zusammensetzung dunkel. Vermuthlich bedeutet es hier so viel als das alte echt, d.i. eigen, eigenthümlich. Ein Ehehalt würde alsdann einen eigenthümlichen Unterthan, einen Leibeigenen bedeuten. Im Schwabenspiegel ist Ehalt ein Knecht. Nach einer andern Bedeutung des Wortes Ehe, nach welcher es Verbindung, Verbindlichkeit überhaupt ausdruckte, kommt Ehalti bey dem Notker für Religion vor, welche Raban Maurus durch Ehaftida gibt. In Boxhorns Glossen ist ehaltic rechtmäßig, gesetzmäßig.