[1647]Der Ehesêgen, des -s, plur. inus. 1) Kinder, welche aus einer rechtmäßigen Ehe erzeuget werden, und in der heil. Schrift mehrmahls ein Segen Gottes heißen. 2) Die Segens-Formel bey der Copulation. Der Ehesegen wurde gesprochen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1647.