[1649] Die Ehrbarkeit, plur. inus. die ehrbare Beschaffenheit einer Sache, in der zweyten Bedeutung des Wortes ehrbar. Noch mehr aber, der äußere Wohlstand selbst, die Übereinstimmung einer Handlung oder eines Betragens mit den Begriffen von Ehre. Sich der Ehrbarkeit befleißigen, Röm. 12, 17. In aller Ehrbarkeit sein Leben führen, 1 Tim. 2, 2.
Anm. Im Oberdeutschen wird dieses Wort auch von ehrbaren Personen, d.i. den Vornehmsten einer Stadt, gebraucht.
Darumb ist euch all erberkait
Hold vnnder der ganntzen landtschaft,
Theuerd. Kap. 95.
Die Ober- und Ehrbarkeit, d.i. die Obrigkeit und Vornehmsten der Stadt, Bluntschli.