Ehrenmitglied, das

[1654] Das Ehrenmitglied, des -es, plur. die -er, eine Person, welche ihres vorzüglichen Standes, oder anderer Verdienste wegen zu einem Mitgliede einer Akademie oder andern gelehrten Gesellschaft erwählet wird, und zu keinen Arbeiten verbunden ist; zum Unterschiede von den ordentlichen Mitgliedern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1654.
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