[1654] Das Ehrenmitglied, des -es, plur. die -er, eine Person, welche ihres vorzüglichen Standes, oder anderer Verdienste wegen zu einem Mitgliede einer Akademie oder andern gelehrten Gesellschaft erwählet wird, und zu keinen Arbeiten verbunden ist; zum Unterschiede von den ordentlichen Mitgliedern.