Ehrenpfennig, der

[1654] Der Ehrenpfênnig, des -es, plur. die -e. 1) Eine Münze, welche jemanden zu Ehren gepräget worden, oder welche ihm als ein Denkmahl der Achtung gegeben wird; ein Gnadenpfennig, Gedächtnißmünze u.s.f. 2) Im gemeinen Leben, Geld, welches man beyleget, um sich dessen in Fällen, die der Wohlstand[1654] nothwendig macht, zu bedienen, im Gegensatze des Noth- und Zehrpfenniges; ohne Plural. S. Pfennig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1654-1655.
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