[1657]Die Ehrerbiethigkeit, plur. car. die Neigung ehrerbiethig zu seyn, und die thätige Erweisung dieser Neigung. Ehrerbiethigkeit gegen jemanden haben. S. das folgende.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1657.