[1660] Ehrwürdig, -er, -ste, adj. et adv. der Ehre, d.i. des Vorzugs, der öffentlichen Achtung würdig. Ein ehrwürdiger Greis. Ein überaus ehrwürdiger Mann. Besonders in den Titeln geistlicher Personen, da das einfache ehrwürdig gemeiniglich noch den Candidaten des Predigtamtes, wirklichen Predigern aber die zusammen gesetzten wohlehrwürdig, hochwohlehrwürdig und hochehrwürdig gegeben werden; S. diese Wörter, ingleichen das vorige.
Anm. Bey dem Kero ist Eruuirdi Ehrfurcht, und eeruuirdig anständig, honestus. Isidor gebraucht aeruuurdigh für rühmlich. Ehedem scheuete man sich nicht, auch gekrönte Häupter ehrwürdig zu nennen, und in Köngshovens Chronik heißt noch König Sigismund der geborne ehrwürdige Fürst und Herr.