[1687]Einbalsamiren, verb. reg. act. mit Balsam oder wohl riechenden Harzen inwendig ausfüllen, oder auch damit von außen umgeben; balsamiren. Eine Leiche einbalsamiren. So auch die Einbalsamirung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1687.