Einbringen

[1691] Einbringen, verb. irreg. act. (S. Bringen,) hinein bringen; doch nur in verschiedenen einzelnen Fällen und mit allerley Nebenbegriffen. 1. Eigentlich. Die Feldfrüchte einbringen, sie von dem Felde in die Scheuern schaffen. Ihr säet viel und bringet wenig ein, Hagg. 1, 6. Wenn ihr das Einkommen vom Lande eingebracht, 1 Mos. 23, 39. Kriegsgefangene einbringen. Frische Wetter einbringen, in dem Bergbaue, frische Luft in die Grubengebäude bringen, den Kreislauf der Luft befördern. 2. In weiterer und figürlicher Bedeutung. 1) Vor Gericht schriftlich oder mündlich anbringen, zu den Acten bringen. 2) Ich will es schon wieder einbringen, ich will das Versäumte schon wieder nachholen, den Verlust schon wieder ersezten. Den Schaden wieder einbringen. 3) Eingebrachtes Gut, alles was eine Frau als Mitgift ihrem Manne bey der Verheirathung zubringet. Die Frau hat wenig eingebracht. Sie geht auf ihr Eingebrachtes, sie verlangt die Erstattung dessen, was sie mit zu ihrem Manne gebracht hat. 4) Einen Gesellen einbringen, bey den Handwerkern, ihn auf die gehörige Art einem Meister empfehlen. 5) Gewinn bringen. Das bringt nicht viel ein. Das Gut wird dir wenig einbringen. Der Bergbau bringt jetzt wenig mehr ein. S. Eintragen. Daher die Einbringung in der eigentlichen und ersten figürlichen Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1691.
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