[1691]Die Einbuße, plur. die -n, der Verlust an zeitlichem Vermögen, ohne Plural, und dasjenige, was man einbüßet oder verlieret. Er hat viele Einbuße erlitten. Ich habe wenig Einbuße dabey. S. das folgende.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1691.