[1691]Eincassiren, verb. reg. act. im gemeinen Leben, eine Geldsumme, die man zu fordern hat, zur Casse schaffen. Eine Geldpost[1691]eincassiren. Schulden eincassiren. So auch die Eincassirung. S. Cassiren.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1691-1692.