[1692]Eindeichen, verb. reg. act. in den Marschländern, mit einem Deiche oder Damme einschließen. Ein Stück Landes eindeichen. Eingedeichtes Land. Daher die Eindeichung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1692.