Eingeboren (2)

[1702] 2. Eingeboren, adj. et adv. von dem Vorworte ein oder in, und dem Mittelworte geboren, in einem Lande oder einem Orte geboren. Ein eingebornenr Unterthan, oder ein Eingeborner, ein Einwohner, der in dem Lande oder in dem Orte geboren ist; im Gegensatze derjenigen, die sich aus einem andern Lande daselbst niedergelassen haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1702.
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