[1704] Eingestehen, verb. irreg. act. (S. Stehen,) gestehen, bekennen. Der Dieb hat noch nichts eingestanden. Ingleichen für einräumen, zugestehen, zugeben. Einem nicht die geringste Klugheit eingestehen, nicht gestehen, daß es sie besitze. Gesetzt, aber nicht eingestanden, daß u.s.f.