Eingreifen

[1705] Eingreifen, verb. irreg. neutr. (S. Greifen,) welches das Hülfswort haben erfordert, in etwas greifen, hinein greifen; doch nur in weiterer und figürlicher Bedeutung. Die Zähne der Kammräder greifen gut ein, d.i. in das Getriebe, wenn sie demselben den gehörigen Grad der Bedeutung mittheilen. Die Zähne des Rades sind zu kurz, sie können nicht eingreifen. Bey den Jägern greift der Hirsch ein, wenn er seine Fährte sehr deutlich in den Erdboden eindrückt. Im Oberdeutschen bedeutet, in eine Sache eingreifen, seine Vorrechte kränken, welche Arten des Ausdrucks aber im Hochdeutschen ungewöhnlich sind, wo man statt deren sagt Eingriff thun. S. Eingriff und Vorgreifen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1705.
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